Mit Herz und Freundlichkeit heißt Sie Reichenbach willkommen.
Idyllisch am Regen gelegen – auf halber Strecke zwischen Regensburg und Cham – empfängt die auf dem ortsbildprägenden Klosterhang thronende Kirche samt Klosteranlage die Gäste in Reichenbach.
Die mächtige Klosteranlage mit ihrer mehr als 900-jährigen Geschichte beherbergt eine Einrichtung der Barmherzigen Brüder. Diese bietet für Menschen mit Autismus und Menschen mit Behinderung sowohl individuelle Wohnangebote als auch Arbeitsmöglichkeiten in Werk- und Förderstätten. Eine Fachschule für Heilerziehungspflege gehört ebenfalls zur Einrichtung. Die Barmherzigen Brüder sind der größte Arbeitgeber in Reichenbach.
Das Kinderhaus St. Paulus, mit Kinderkrippe, Kindergarten und einem Waldkindergarten ist für seine langen, flexiblen Öffnungszeiten und seine Inklusionsarbeit bekannt; beste Voraussetzungen, um Familie und Beruf gut zu vereinbaren. Es ist auch für Praktikanten ein beliebter Ausbildungsort. Unsere Vereine bieten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Neubürger finden in ihnen rasch Anschluss und sind schnell in unserer Gemeinde integriert. Der Fluss, die Topographie, das Kinderhaus, die Vereine und viele romantische Wanderwege mit zahlreichen Naturdenkmälern in der Umgebung sorgen dafür, dass es sich in Reichenbach richtig gut leben lässt.
Zusammen mit der Nachbargemeinde Walderbach bildet Reichenbach eine Verwaltungsgemeinschaft. In Walderbach befindet sich die gemeinsame Grund- und Mittelschule. In unmittelbarer Nähe sind eine Realschule und ein Gymnasium gelegen. Wir bieten Bauwilligen kostengünstige Grundstücke in herrlicher Lage. Die Gemeinde gewährt Familien einen Kinderbonus. Nahe gelegene Anschlüsse an das überregionale Verkehrsnetz (B 16 und B 85) sowie die Nähe zu Regensburg, Cham und Schwandorf steigern die Attraktivität Reichenbachs als Wohnort. Schnelles Internet auf Glasfaserbasis steht ebenfalls zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem virtuellen Rundgang!
Ihr
Eduard Hochmuth
1. Bürgermeister