Gemeinde Walderbach
 

Ausweis- und Passänderungen 2021

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1. Personalausweis:

Erstmals seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat vor zehn Jahren werden die Gebühren für die Erstellung des Ausweisdokuments durch die Bundesregierung angepasst. Personen ab 24 Jahren müssen ab 2021 Kosten von 37 Euro statt bisher 28,80 Euro einplanen. Dafür bleibt der Betrag bei Personen unter 24 Jahren stabil und die weiteren Gebührenregelungen (siehe Tabelle) fallen weg.

Über den Gesetzentwurf zur kompletten Digitalisierung des Passbildes wurde noch nicht entschieden. Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten, indem für die Beantragung lediglich ein Weg (zum Bürgeramt) erforderlich bleibt. Auf Wunsch der antragstellenden Person kann der Fotograf wie gewohnt das Lichtbild anfertigen und der Behörde elektronisch zum Abruf bereitstellen. Papier­basierte Passbilder sollen im Antragsprozess für Personalausweis und Reisepass spätestens zum 1. Mai 2025 entfallen, damit im Bürgeramt Qualitätseinbußen beim Einscannen vermieden werden. Bis zu dieser Entscheidung von Bundestag und Bundesrat ist von jedem Bürger noch selber ein papierbasiertes Lichtbild zur Antragstellung mitzubringen.

Außerdem soll ab 2021 auch das Abgeben der Fingerabdrücke bei der Beantragung des Personalausweises Pflicht werden. Bisher galt diese Pflicht nur für den Reisepass. Man speichert bei der Beantragung des Reisepasses seit 2007 die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers auf dem Chip, so kann der Reisepass maschinell gelesen werden.

Alle Infos zum Personalausweis gibt es auf der offiziellen Seite www.personalausweisportal.de

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